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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
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dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
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