Welchen Erste Hilfe Kurs brauche ich für meinen Autoführerschein ?
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Für den Autoführerschein (Klasse B) benötigt man einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen".
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Welchen Erste Hilfe Kurs brauche ich für meinen Motorradführerschein ?
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Für den Motorradführerschein (Klasse A, A1, A2, AM) benötigt man einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen".
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Welchen Erste Hilfe Kurs brauche ich für meinen Motorrollerführerschein ?
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Für den Motorrollerführerschein (Klasse AM) benötigt man einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen".
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Ich habe von der Arbeitsagentur eine Maßnahme genehmigt bekommen, die
einen LKW - Führerschein beinhaltet. Welchen Erste Hilfe Kurs brauche ich ?
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Für den LKW- / Busführerschein (Klasse C / D) benötigt man benötigt man einen Kurs "Erste Hilfe".
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Mir wurde die Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen.
Welchen Erste Hilfe Kurs muss ich belegen um einen Antrag auf Wiedererteilung stellen zu können ?
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Die Klasse 3 gibt es seit 1.1.1999 nicht mehr.
Die analoge Fahrerlaubnisklasse heißt C1E.
Dafür braucht man einen Kurs "Erste Hilfe".
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Mein Verwandter spricht kein deutsch.
Kann er einen Übersetzer zum Erste Hilfe Kurs mitbringen ?
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Falls ein Teilnehmer weder deutsch noch englisch versteht,
gibt es die Möglichkeit eines Einzel- / Kleingruppenunterrichts mit Übersetzer.
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Ich habe ein kleines Kind.
Gibt es bei Ihnen die Möglichkeit einer Kinderbetreuung ?
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Sie können einen Erste Hilfe Einzel- / oder Kleingruppenunterricht buchen und
Ihr Kind mitbringen.
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Ich habe schon mal einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" gemacht.
Wie lang ist die Bescheinigung gültig ?
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Gemäß §19 (1) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat ein Bewerber
um eine Fahrerlaubnis der Klasse B an einer Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
teilzunehmen.
Eine zeitliche Begrenzung wird nicht erwähnt, dass heißt eine Bescheinigung kann nicht
ablaufen.
Die Fahrerlaubnisverordnung gilt in ganz Deutschland.
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Ich bin Lehrer/in an einer Schule und suche einen Erste Hilfe Kurs für meine Schüler,
der auch für den Führerschein anerkannt wird.
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Die ausbildende Firma / Organisation muss gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §68, Satz 1 oder Satz 2,
anerkannt sein.
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