Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3
und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht
0,1 kW/kg nicht übersteigt und
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dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
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