Kraftfahrzeuge
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ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A –
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,
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die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
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(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
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