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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg,
und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
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