|
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung
von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
|
|